Regionalbudget
Allgemeine Informationen zum Regionalbudget
Das Regionalbudget fördert Kleinprojekte, die die Ziele der Altmühl-Mönchswald-Region unterstützen. So sind Projekte förderfähig, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Gefördert mit den Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".
Das Regionalbudget fördert Kleinprojekte, die die Ziele der Altmühl-Mönchswald-Region unterstützen. So sind Projekte förderfähig, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Dies geschieht unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind:
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- natürliche Personen und Personengesellschaften.
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Altmühl-Mönchswald-Region und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium | Bewertungsinhalt | Punkte |
---|---|---|
1 | Überörtliche bzw. lokale Ausstrahlung | 3 |
2 | Gemeinnützigkeit | 3 |
3 | Zuordnung zu der Strategie des ILEKs | 3 |
4 | Partizipatorischer Ansatz | 3 |
5 | Nachhaltigkeit | 4 |
6 | Demographischer Wandel | 3 |
7 | Innovationsgehalt | 2 |
Sobald ein neuer Projektaufruf erfolgt ist, finden Sie hier den entsprechenden Förderantrag.
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Regionalbudget?
Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Umsetzungsbegleiterin gerne zur Verfügung:
Svenja Schäfer
0152 26849307