Regionalbudget
Allgemeine Informationen zum Regionalbudget
Das Regionalbudget fördert Kleinprojekte, die die Ziele der Altmühl-Mönchswald-Region unterstützen. So sind Projekte förderfähig, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Gefördert mit den Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".
Das Regionalbudget fördert Kleinprojekte, die die Ziele der Altmühl-Mönchswald-Region unterstützen. So sind Projekte förderfähig, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Dies geschieht unter Berücksichtigung
- der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
- der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
- der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
- der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
- der demografischen Entwicklung sowie
- der Digitalisierung.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte sind:
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
- natürliche Personen und Personengesellschaften.
Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstanden förderfähigen Ausgaben abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Vertrag (s. Nr. 2) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus an deren Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet.
Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Altmühl-Mönchswald-Region und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium | Bewertungsinhalt | Punkte |
---|---|---|
1 | Überörtliche bzw. lokale Ausstrahlung | 3 |
2 | Gemeinnützigkeit | 3 |
3 | Zuordnung zu der Strategie des ILEKs | 3 |
4 | Partizipatorischer Ansatz | 3 |
5 | Nachhaltigkeit | 4 |
6 | Demographischer Wandel | 3 |
7 | Innovationsgehalt | 2 |
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Regionalbudget?
Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Umsetzungsbegleiterin gerne zur Verfügung:
Svenja Schäfer
0152 26849307